Mutationen AJV - Person mutieren

Bitte füllen Sie so viele Felder wie möglich aus. Unter dem Formular erklären wir jedes einzelne Feld. 

Erklärungen

Mutiert durch und zuletzt mutiert: 

Häufig werden Mutationen nicht durch die Person selbst, sondern durch ein Mitglied der Jagdgesellschaft oder ein Familienmitglied durchgeführt. Bitte teilen Sie uns mit, wer die Mutation durchführt und ab wann die Mutation gültig ist. 

Mutationsgrund: 

Dieses Feld ermöglicht unserer Geschäftsstelle, die Gründe für die Meldung zu verstehen. Beispielsweise, wenn ein Pächter neu hinzukommt oder austritt. 

Anrede, Titel, Briefanrede: 

Sie können wählen, wie Sie angesprochen werden möchten, und ob Sie einen Titel haben, den wir verwenden sollen. Bitte wählen Sie zwischen 'Lieber Max Muster' oder 'Sehr geehrter Herr Max Muster'. 

Geschlecht

Geben Sie bitte das Geschlecht so an, wie es in Ihren Ausweisdokumenten ausgeführt wird, nicht das tatsächliche Geschlecht (Gender). Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir keinen Einfluss auf die Herstellung der Software haben.  Daher beschränkt sich die Wahl auf (männlich und weiblich)

Eintritt

Wann sind Sie ursprünglich Mitglied des Aargauischen Jagdschutzvereins geworden? Wenn Sie nur noch das Jahr kennen, tragen Sie einfach den ersten Januar und das richtige Jahr ein. 

Austritt

Bitte wählen Sie das Todesdatum der verstorbenen Person aus, indem Sie den Todestag in diesem Feld auswählen. Bei Personen, die aufgrund von Alters- oder anderen Gründen nicht mehr Mitglied werden möchten, tragen wir das Datum des Austritts ein. 

Pächter 1 Revier, 2 Revier und weitere Reviere:

Bitte geben Sie hier die Nummer des Reviers an, wie Sie beim Kanton angemeldet sind*.

§  4  Jagdgesellschaft und § 5 AJSG, Jede Jagdgesellschaft  benötigt ein Mitglied pro 200 Hektaren Revierfläche, mindestens aber drei Mitglieder. Der Regierungsrat legt die Mindestzahl der Mitglieder einer Jagdgesellschaft aufgrund der Revierfläche fest. Ein Mitglied kann sich an der Pacht von mehreren Revieren beteiligen, zählt aber nur in zwei Revieren zur Mindestzahl.

*In welchem Revier zählen Sie als Pächter? Wenn Sie Pächter in einem einzigen Revier sind, tragen Sie die Reviernummer im Feld «Pächter 1 Revier» ein. 

**Wenn Sie Pächter in zwei Revieren sind, tragen Sie die Nummern in die Felder «Pächter 1 Revier» und «Pächter 2 Revier».

***Wenn Sie Pächter von mehr als 2 Revieren sind, dann tragen Sie die Reviere, wie Sie beim Kanton gemeldet sind, ein. Daher tragen Sie die Reviere, in denen Sie zählen, in die Felder 1 und 2, die weiteren Reviere einfach ins Feld «weitere Reviere ein», bitte alle Nummern mit einem Komma dazwischen (Beispiel 002, 115, 139)

Jagdbezirk 1, 2, 3, 4: 

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie daran interessiert sind, weitere Bezirksversammlungen zu besuchen als die im Wohnbezirk.  Wir werden den Bezirksobmännern oder Obfrauen jeweils vor der Versammlung die Namen und Adressen mitteilen. Bitte schreiben Sie dies in das Feld Mutationsgrund, falls Sie an weiteren Versammlungen teilnehmen möchten. 

Obmann Reviere: 

Bitte geben Sie an, ob Sie als Obmann oder Obfrau eines oder mehrerer Reviere tätig sind. Beispiel bei mehreren: 910, 902, 903, 904 

Jagdaufseher und Stv. Felder: 

Bitte tragen Sie die Reviernummer ein, wo Sie als Jagdaufseher gemeldet sind. Falls Sie Stv. Jagdaufseher:in sind, bitte die entsprechenden Felder ausfüllen. Aufgrund der Priorisierung von Notfallmeldungen müssen wir die Jagdaufseher:innen in verschiedene Felder aufteilen. Zum Beispiel, wenn Sie an zwei Standorten die Hauptverantwortung tragen und in einem Stv. Arbeiten.  1: Jagdaufseher: 115, 119 Jagdaufseher Stv. 1: 26